Gemeinsam sorgen wir für die transparente und nachhaltige Anlage unserer Betriebsrenten

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet die betriebliche Altersvorsorge von 5 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

 

Die VBL verfolgt dabei eine intransparente Anlagestrategie ohne ausreichende ökologische und soziale Kriterien.

 

Wir fordern die transparente und nachhaltige Anlage unserer Altersvorsorge.



33 Institutionen unterstützen unsere Forderungen

1827 Einzelpersonen - viele davon über die VBL versichert - haben unsere Forderungen unterzeichnet


Neuigkeiten

Februar 2023

Auch Bundesfinanzministerium schafft keine Transparenz über VBL-Investments

Am 22.11.2022 wandten wir uns mit kritischen Fragen zu Geschäftspraktiken der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die Antwort des BMF erfolgte am 27.12.2022. Die vollständige Antwort ist hier abrufbar.

 

Das BMF beruft sich bezüglich ihrer Aufsichtspflicht auf die VBL-Satzung. Demnach ist es lediglich Aufgabe des BMF sicherzustellen, dass die VBL gesetzliche und gesellschaftsrechtliche Vorgaben einhält. Darüber hinaus sei die Beaufsichtigung des Kapitalanlagemanagementsystems der VBL an die BaFin übertragen worden. Fokus ist hierbei die Einhaltung regulatorischer Anforderungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz.

 

Der Verweis auf gesetzliche Vorgaben reicht nicht aus. Hochspekulative Anlagen sind legal durchführbar, müssen aber nicht im Interesse der Versicherten sein. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist es angeraten, bestehende Regelungen nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sondern auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.

 

Auf unsere Frage zur fragwürdigen Einzelanlage der VBL in German Invest/Aggregate wurde lediglich bestätigt, dass das BMF und die BaFin Kenntnis über den Zeitungsartikel haben, in dem diese thematisiert wird. Das BMF geht jedoch unter Berufung auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der VBL und ihrer Vertrags- und Geschäftspartner nicht darauf ein, ob die Anleihe weiterhin besteht. Auch mit Blick auf Transparenz und Nachhaltigkeit verweist das BMF auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und vertritt die Ansicht, dass die VBL ihren bestehenden Offenlegungs- und Informationspflichten nachkommt.

 

Das BMF ruht sich damit – für uns unverständlich - auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus. Andere Institutionen wie beispielsweise der Norwegische Pensionsfonds legen ihre Investitionen transparent auf Wertpapierebene offen.[1] Das BMF ordnet die Belange der Versicherten und das Interesse der Öffentlichkeit an den Geschäfts- und Investitionspraktiken der VBL hier offensichtlich den Geheimhaltungsinteressen der Geschäftsführung der VBL unter, die die Gelder eben dieser Versicherten verwalten. Es muss zumindest für Anleger möglich sein auf Wertpapierebene nachzuvollziehen, wie die VBL für sie investiert. Während Kapitalverwaltungsgesellschaften gesetzlich zu weitreichenden Detailangaben und Auflistung ihrer Investitionen in ihren Jahresberichten verpflichtet sind (§ 101 KAGB), begnügt sich die VBL in ihren Geschäftsberichten mit hochaggregierten Zahlen und Phrasen zur Anlagepolitik. Auch hier verstößt die VBL natürlich nicht gegen das Gesetz. Trotzdem verschleiert sie ihre Anlagen lieber, statt dem legitimen Interesse ihrer Versicherten nach Transparenz nachzukommen.

 

Abschließend ergänzt das BMF, dass die Interessen der Versicherten und der Rentenbezieher über den Verwaltungsrat, der unter anderem mit Gewerkschaftsvertretern besetzt ist, aktiv eingebracht werden. Die Forderungen unserer Initiative nach mehr Transparenz und Nachhaltigkeit werden von 33 Institutionen mit VBL-Pflichtversicherten sowie über 1800 Einzelpersonen unterstützt. Das Interesse nach einer Offenlegung und Neuausrichtung der Anlagepolitik ist in der Versichertenschaft also groß, wird aber bisher von der VBL ignoriert.

 

Insgesamt ist die Antwort des BMF für uns nicht zufriedenstellend. Die Transparenzinteressen der Versicherten sollten höher gewichtet als die Geheimhaltungsinteressen des Verwalters, insbesondere bei einer Anstalt öffentlichen Rechts. Warum diese Abwägung im Spannungsfeld zwischen den Versicherten und der VBL zu einem anderen Ergebnis führt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das gilt insbesondere, weil die VBL eine langfristig orientierte Anlagepolitik verfolgen sollte und keine, bei der sie schnell und im Verborgenen reagieren müsste. Der Verweis auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen verkennt, dass Geschäfte nicht legitim und nicht zwingend im Interesse der Versicherten sein müssen, nur weil sie legal sind.

 

Wir werden Rückfragen an das BMF stellen und bei der BaFin weitere Erkundigungen einziehen um zu erfahren, inwieweit von dieser Seite einzelne Investments auf Sicherheit und Nachhaltigkeit geprüft werden.



[1] Öffentliche zugängliche Einsicht über die Website der Norges Bank Investment Management: https://www.nbim.no/en/the-fund/investments/#/