FAQs

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern – mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland - getragene Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet die betriebliche Altersvorsorge der Angestellten des öffentlichen Dienstes, wie etwa Erzieher*innen, Pfleger*innen, Fluglotsen oder Müllwerker*innen. Mit ca. 4,9 Mio. Versicherten und ca. 1,4 Mio. Rentner*innen ist die VBL Deutschlands größte Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Wer im öffentlichen Dienst bei einem der rund 5300 bei der VBL beteiligten Arbeitgeber beschäftigt ist, ist automatisch über die VBL versichert. Ob du selbst bei der VBL versichert bist, kannst du an deiner Lohnabrechnung sehen: Im Feld "Zusatzversorgung" ist dann "VBL" angegeben. Über die Pflichtversicherung der VBL (die sogenannte VBLklassik) zahlen Versicherte und Arbeitgeber verpflichtend Beiträge. Im Rentenalter erhalten Versicherte dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Außerdem bietet die VBL freiwillige Versicherungen wie eine private Vorsorge mit Riester-Förderung an.

Die VBL legt nicht offen, wo das Geld ihrer Versicherten angelegt ist. Versicherte haben somit - im Gegensatz zu den meisten anderen modernen Finanzprodukten - nicht die Möglichkeit zu sehen, wie der Ertrag für ihre Rente erwirtschaftet wird. Für die zahlreichen Pflichtversicherten bedeutet das, dass sie weder wissen, wie ihr Geld angelegt ist, noch die Möglichkeit haben, diese Anlagestrategie gezielt zu kritisieren, ihr Geld aber auch nicht an einer anderen Versicherung anvertrauen können.

Zudem hat die VBL keinen überzeugenden Nachhaltigkeitsansatz. So schließt die VBL lediglich Streumunitions- und Antipersonenminenhersteller sowie Produzenten von Bio- und Chemiewaffen aus ihrem Portfolio aus, wobei erstere ohnehin durch die Vereinten Nationen geächtet sind. Investitionen in Kohle, Rüstung oder Kinderarbeit sind also theoretisch erlaubt. Einen glaubwürdigen Ansatz, gerade in zukunftsträchtige Branchen nach ökologischen und sozialen Standards zu investieren, gibt es nicht. Die VBL verpasst so die Chance, als öffentliche Institution explizit in zukunftsträchtige Branchen wie erneuerbare Energien sowie die Dekarbonisierung unserer Wirtschaftsweise zu investieren.

Die VBL ist einer bedeutendsten Akteure im Bereich Altersvorsorge. Sie ist die größte Zusatzversorgungskasse von Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie verwaltet die betriebliche Altersvorsorge von fast fünf Millionen Angestellten und damit ein Gesamtvermögen von 29 Milliarden Euro. Angestellte sind pflichtversichert, sie können also nicht frei entscheiden, ihr Geld einer anderen Pensionskasse zu überlassen.

Firmen sind auf die Finanzierung über Aktien, Anleihen und Kredite angewiesen. Wenn nun viele Investoren keine Aktien oder Anleihen mehr von unnachhaltigen Firmen kaufen, wird die Finanzierung für diese Firmen schwierig und teuer. Nachhaltige Firmen haben dagegen einen Vorteil, weil sie weiterhin von allen Investoren Geld bekommen. Wenn viele große Anleger auf Nachhaltigkeit achten, haben Firmen außerdem den Anreiz, sich nachhaltiger aufzustellen, um einen günstigen Zugang zu Kapital zu erhalten.

Wenn eine öffentliche Institution wie die VBL nicht nachhaltig anlegt, schafft sie außerdem Fehlanreize für die Regierung: Ist ein großer Teil des VBL-Vermögens beispielsweise in fossile Energie angelegt, so gefährdet eine strikte Klimapolitik die Rentenanlagen. Wäre die VBL im Gegenteil besonders nachhaltig aufgestellt, so würde sie von ökologischer und sozialer Politik auch finanziell profitieren.

Um die vereinbarten Klimaschutzziele überhaupt noch erreichen zu können, ist es entscheidend, dass jetzt etwas passiert. In aller Munde ist die Transformation der Wirtschaft, wie etwa der Ausstieg aus der Kohleindustrie oder die Abkehr von stark motorisiertem Straßenverkehr. Worüber kaum gesprochen wird, ist die Rolle der Finanzmärkte für die erfolgreiche Umstellung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Tatsächlich sind aber Pensionsfonds riesige Kapitalsammelstellen. Ob diese ihre Gelder in Kohle, Gas und Öl oder in regenerative Energieträger und nachhaltige Mobilität investieren, ist entscheidend für Frage, ob die Umstellung der Wirtschaft tatsächlich gelingt oder nicht.

Ja. Der Norwegische Pensionsfonds (der größte Staatsfonds der Welt) legt beispielsweise zum Jahresende alle seine Investments hier offen. Das Parlament in Oslo hat zudem im Juni 2019 beschlossen, im Fonds befindliche Gelder in Milliardenhöhe aus Öl- und Kohleunternehmen abzuziehen und stattdessen 18 Milliarden Euro in erneuerbare Energien zu investieren. Die führende Verwaltungsgesellschaft französischer Pensionsfonds, die Caisse des Dépôts, fördert mit ihren Geldern sozialen Wohnungsbau, erneuerbare Energien und weitere sozial verantwortliche Projekte. Auch die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westphalen investieren künftig in Aktienindizes, die auf gemeinsam entwickelte Nachhaltigkeitskriterien basieren. Weltweit haben sich bereits 1318 Finanzinstitutionen dazu verpflichtet, Investments in fossile Energien zu stoppen.

Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung des 2°C-Ziels im Paris-Klimaabkommen und zur Erreichung der Sustainable Development Goals verpflichtet.  Dass dazu auch die Finanzmärkte neu ausgerichtet werden müssen, betont die Regierung immer wieder. Das Bundesfinanzministerium zielt sogar darauf ab, „Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzen“ zu machen. Wirft man aber einen Blick auf die tatsächliche Anlagestrategie, der vom Bundesfinanzministerium beaufsichtigten Gelder ihrer eigenen Angestellten, spiegelt diese den Enthusiasmus für nachhaltige Anlagen nicht wider.

Das Bundesministerium der Finanzen führt die Aufsicht über die VBL. Laut Satzung der VBL erstreckt sich die Aufsicht insbesondere darauf, „dass die Tätigkeit der Anstaltsorgane nicht gegen Gesetz oder Satzung oder die Belange der VBL verstößt“.  Doch der Einfluss der Bundesregierung geht über die bloße Kontrolle deutlich hinaus: Der Bund entsendet zwei Personen in den Vorstand der Versorgungsanstalt – eine in den hauptamtlichen dreiköpfigen Vorstand und eine in den ehrenamtlichen Vorstand.  Der hauptamtliche Vorstand entscheidet über die konkrete Anlagestrategie. Die Hälfte der Mitglieder des 38-Köpfigen Verwaltungsrates wird vom Bundesfinanzministerium berufen. Der Verwaltungsrat hat laut Satzung unter anderem die Aufgabe Richtlinien für die Vermögensanlage zu beschließen.  Mit einer konkreten Richtlinie, haben also Vertreter*innen von Bund und Ländern die Möglichkeit, verbindliche und wirksame Nachhaltigkeitsstandards einzufordern. Gäbe es einen politischen Willen, Gelder nachhaltiger anzulegen, wäre dies umsetzbar.

Für die Sicherheit einer Vermögensanlage ist relevant, dass das Portfolio ausreichend gestreut (diversifiziert) ist, also viele unterschiedliche Firmen und Sektoren enthält. Wissenschaftliche Studien und die Praxiserfahrung von großen Fonds, wie beispielsweise dem Norwegischen Pensionsfonds, zeigen, dass eine solche Diversifikation ist auch dann problemlos möglich ist, wenn klimaschädliche und sozialunverträgliche Firmen ausgeschlossen werden. Falls in den kommenden Jahren eine ehrgeizige Klimapolitik betrieben wird und Konsument*innen und Arbeitnehmer*innen mehr auf Nachhaltigkeit achten, tragen dagegen Investitionen in fossile Energieträger oder unnachhaltig wirtschaftende Firmen ein besonders hohes Risiko.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen keinen nachteiligen Effekt von nachhaltigem Investment. Über die letzten Jahre haben Investitionen in nachhaltige Indizes - also nur in die Unternehmen, die als umwelt- und sozialverträglich klassifiziert werden - sogar höhere Rendite erwirtschaftet als ihre konventionellen Pendants. Vergleicht man beispielsweise den MSCI World - einen Index, der die weltweit größten Unternehmen abdeckt - mit dem MSCI World Sustainable - einem Index, der die weltweit größten Unternehmen abdeckt, jedoch anhand von Umwelt- und Sozialkriterien besonders unnachhaltige Unternehmen ausschließt - so erwirtschaftete letzterer über die letzten 10 Jahre durchgehend eine höhere Rendite. Insgesamt legt die Forschung nahe, dass nachhaltiges Investment bei vergleichbarem Risiko, wenn auch nicht unbedingt renditesteigernd, jedenfalls nicht mit Rendite-Einbußen verbunden ist.

Durch Austausch mit dem Firmen-Management können Investoren auf Firmenverhalten Einfluss nehmen und ihren Vorschlägen in Jahresabstimmungen Druck verleihen. Prinzipiell ist das ein gutes Vorgehen, um ein Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Allerdings ist in manchen Sektoren - zum Beispiel in der Rüstungsindustrie - fraglich, ob das Unternehmen durch bessere Managemententscheidungen nachhaltiger wird. Engagement ist außerdem nur dann erfolgsversprechend, wenn es durch die Drohung eines Portfolioausschlusses begleitet wird.

Die VBL an keiner Stelle deutlich, wofür und auf welche Weise sie sich als Investor engagiert und welche Erfolge sie hierbei erzielt hat. Ohne Transparenz über die Anlagen bleibt der Verweis auf den Engagement-Ansatz ein leeres (und nicht überprüfbares) Versprechen. Wir unterstützen deshalb den Engagement-Ansatz der VBL. Er sollte aber mit der Transparenz der Anlagen sowie verbindlichen Sozial- und Umweltstandards einhergehen.

Weitere Fragen, Antworten und Hintergründe zur VBL findest du auch auf der Website der Bürgerbewegung Finanzwende.